Salzburg Card - Nutzungsbedingungen
Funktionsweisen und Benützungsbedingungen unseres elektronischen Zutrittsystems:
- Mit der ersten Nutzung der Card beginnt die jeweilige Gültigkeitsdauer.
- Durch das Einstecken der Chipkarte in das Lesegerät wird die jeweilige Leistung abgebucht.
- Bitte haben Sie Ihre Chipkarte immer zur Hand, denn nur diese gilt als Fahrausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel.
- Die Karte ist nur vollständig ausgefüllt gültig und nicht übertragbar.
- Bei Verlust der Karte kann kein Ersatz geleistet werden.
- Ebenfalls kein Kostenersatz bei Schließtagen von Sehenswürdigkeiten und anderen Leistungsträgern.
- Für innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht verbrauchte/nicht konsumierte Bits/Leistungen kann kein Kostenersatz erfolgen.
"Aus einem zeitweise gänzlichen oder teilweisen Ausfall des elekronischen Systems können seitens des Kunden gegenüber den Vertragspartnern der "TSG - Tourismus Salzburg GmbH" keine wie immer gearteten Schadenersatzansprüche abgeleitet werden, dies unbeschadet des Anspruches des Kunden auf das gesamte zugesicherte Angebot und Dienst- und sonstigen Leistungen im Sinne der Benützungsbedingungen, welches diesfalls auch ohne Unterstützung durch das elektronische System in vollem Umfang konsumiert werden kann."
Garantieerklärung der Landeshauptstadt Salzburg gemäß § 6 Reisebüro-Sicherungsverordnung in der Fassung vom 15.01.1998 liegt mit Gemeinderatsbeschluss vom 03.02.1999 und 13.9.2000 vor.
Garantieerklärung
Information gemäß § 7 Abs. 1 sowie Abs. 6 RSV
Veranstalter: TSG Tourismus Salzburg GmbH, Auerspergstraße 6, 5020 Salzburg, Eintragungsnummer 1999/0008 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters TSG Tourismus Salzburg GmbH unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:
Anzahlungen werden keine übernommen. Die Zahlung des Gesamtpreises erfolgt frühestens 14 Tage vor Reiseantritt. Die Aushändigung/Übermittlung der Reiseunterlagen (Reservierungsbestätigung) erfolgt unmittelbar nach Buchung. Garant ist die Stadtgemeinde Salzburg – Beschluss des Gemeinderates am 3.2.1999 und 13.9.2000 (unwiderrufliche abstrakte Garantieerklärung).
Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler (TSG Tourismus Salzburg GmbH, Abteilung Salzburg Card, Auerspergstraße 6, 5020 Salzburg; Tel.-Nr.: 0662 88987 454, Fax-Nr.: 0662 88987 435) vorzunehmen.
