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UNESCO Weltkulturerbe Salzburg

Mit 1. Jänner 1997 wurden zwei wesentliche Stätten Österreichs in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen. Es waren dies die Salzburger Altstadt und das Schloss Schönbrunn. Zum Schutz von weltweit anerkannten Gütern der Kultur und der Natur einigte man sich 1972 im Rahmen der UNESCO auf ein Abkommen, dem im Laufe der Jahre 178 Staaten beitraten.

Diese Welterbekonvention, die Österreich erst im Jahre 1993 ratifizierte, soll mit Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft Kulturgüter und Naturdenkmäler schützen und im Falle der Bedrohung für wirksame Hilfe sorgen. Vieles Außergewöhnliche, das die Natur hervorbrachte bzw. das im Laufe von Jahrtausenden von Menschenhand geschaffen wurde, ging wieder verloren. Oft waren es die Gewalten der Natur, viel öfter aber der zerstörerische Ehrgeiz der Menschen, der künftige Generationen um eine reiche Natur oder ein einmaliges Kulturdenkmal beraubte.

Verantwortungsvolle Kulturpolitiker erkannten, dass man die Erhaltung dieses Erbes zur Aufgabe aller machen müsste und dass nur internationale Institutionen aufgrund ihres Ansehens in der Lage wären, effektive Maßnahmen durchzusetzen. Jeder Bürger eines Staates sollte das schützenswerte Erbe seines Landes und die wertvollen Kultur- und Naturstätten der Welt kennen.

Zur Förderung dieses Bewusstseins hat die UNESCO das Dezennium zwischen 1988 und 1997 zur Weltdekade für kulturelle Entwicklung erklärt. Für das einzelne Kulturerbe bedeutet die Tatsache, auf der Liste zu stehen, einen erhöhten Schutz. Denn 'Monumenta semper sunt servanda' - das Kultur- und Naturerbe der Welt muss erhalten werden. Für die Stadt Salzburg bedeutet diese Ernennung eine hohe Auszeichnung und die Bestätigung einer konsequenten Altstadterhaltungspolitik.
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