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Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Allgemeines

1.1. Die Tourismus Salzburg GmbH (in der Folge: TSG) betreibt unter der Webseite www.salzburg.info/bus ein Internet-Portal, das der Regelung des touristischen Busverkehrs in der Stadt Salzburg dienen soll. Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Stadtgemeinde Salzburg vom 7.2.2018 ist das Zubringen bzw. Abholen von Gästen für die Durchführung von Besichtigungen, Rundgängen etc. in der Innenstadt nur noch eingeschränkt auf den dafür vorgesehenen Terminals möglich.

1.2. Die TSG bietet über das auf der Webseite www.salzburg.info/bus eingebundene Buchungsportal für Busunternehmen (in der Folge: Teilnehmer) die Möglichkeit, für das Zubringen bzw. Abholen von Gästen für die Durchführung von Besichtigungen, Rundgängen etc. Zufahrtberechtigungen online käuflich zu erwerben.

2. Geltungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der TSG und den Teilnehmern, welche über das Buchungsportal der TSG unter der Webseite www.salzburg.info/bus geschlossen werden.

2.2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung.

2.3. Mit dem Erwerb einer Zufahrtsberechtigung bzw. eines Zufahrts-Vouchers auf der Webseite www.salzburg.info/bus stimmt der Teilnehmer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt zu.

3. Registrierung und Bestellvorgang

3.1. Das Buchungsportal auf der Webseite www.salzburg.info/bus stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern gibt dem Teilnehmer nur unverbindlich die Möglichkeit, eine Zufahrtsberechtigung bzw. einen Zufahrts-Voucher käuflich zu erwerben.

3.2. Für die Nutzung des Buchungsportals auf der Webseite www.salzburg.info/bus ist eine einmalige Registrierung des Teilnehmers im System erforderlich. Der Teilnehmer garantiert, dass die von ihm angegebenen Daten, insbesondere jene zu seiner gewerblichen und selbstständigen Tätigkeit, vollständig und richtig sind.

3.3. Nach Abschluss der Registrierung bietet die TSG dem Teilnehmer die Möglichkeit, im Kundenportal Buchungen, Änderungen, Stornos etc. vorzunehmen und einzusehen. Die einzelnen technischen Schritte sind im Buchungsportal übersichtlich und selbsterklärend dargestellt. Der Buchungsprozess gliedert sich in die Eingabe von Informationen durch den Teilnehmer, der Zuweisung von Slots (= Zufahrts-Zeitfenster) und Parkplätzen, der Überprüfung des Warenkorbes sowie dem Zahlungsvorgang.

3.4. Auf Basis der vom Teilnehmer einzugebenden Informationen (z.B. Anreisetag, Anreisezeitpunkt, Abholzeitpunkt, etc.) als auch der Auslastung der vorhandenen Terminals wird automationsunterstützt ein Terminal und ein konkreter Slot (= Zufahrts-Zeitfenster) bzw. ein Parkplatz vorgeschlagen. Optional und in den Grenzen der Verfügbarkeit kann der Teilnehmer eine andere Auswahl treffen.

3.5. Der ausgewählte Slot und Parkplatz wird in den Warenkorb abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Teilnehmer den Warenkorb aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Bei der Überprüfung der Daten besteht zudem die Möglichkeit, weitere Empfänger anzugeben.

Nach Aufrufen der Seite „jetzt bezahlen“ werden dem Teilnehmer abschließend nochmals die ausgewählten Produkte, die angegebene E-Mail-Adresse und die Gesamtkosten inklusive darauf entfallender Umsatzsteuer angezeigt und der Teilnehmer aufgefordert, die Daten zum Bezahlvorgang einzugeben. Eine Bezahlung kann ausschließlich mit Kreditkarte über den Payment Provider „Data Trans“ vorgenommen werden. Der Teilnehmer wird automatisch zum sicheren Zahlungsformular des Zahlungsanbieters weitergeleitet. Dieser Vorgang erfolgt ausschließlich durch den Zahlungsanbieter, sodass ergänzende Geschäftsbedingungen des Zahlungsanbieters anwendbar sein können, auf welche die TSG keinen Einfluss hat.

Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum entgeltlichen Erwerb der im „Warenkorb“ abgelegten Produkte ab.

3.6. Sobald die TSG vom Zahlungsanbieter die Bestätigung erhalten hat, dass die Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, werden automatisch eine Rechnung, eine Zufahrtsberechtigung (siehe Pkt. 4.1.) zum Terminal sowie ein Zufahrts-Voucher (siehe Pkt. 4.2.) zum Busparkplatz via E-Mail an die im Zuge der Registrierung hinterlegte Mailadresse sowie an die allenfalls zusätzlich angegebenen Empfänger verschickt.

3.7. Nach Abschluss des Bestellvorganges sind Änderungen der Ankunfts- bzw. Abholzeit nur eingeschränkt und unter Berücksichtigung der freien Verfügbarkeiten sowie des Auslastungsgrades im Kundenportal möglich. Eine Reduktion der gebuchten Slots (= Zufahrts-Zeitfenster) ist jederzeit möglich, wobei der darauf entfallende Betrag im Falle einer Stornierung ab 2 Tagen vor Anreise verfällt. Eine Erhöhung der Slots ist nachträglich nicht mehr möglich und erfordert einen neuen Buchungsvorgang. Eine nachträgliche Änderung des Datums oderTerminals ist generell nicht möglich.

4. Zufahrtsberechtigung und Zufahrts-Voucher

4.1. Die Zufahrtsberechtigung zum Terminal enthält einen QR-Code, GPS-Koordinaten des betreffenden Terminals, die Adresse des betreffenden Terminals sowie eine fortlaufende Nummer, ein Gültigkeitsdatum sowie Angaben zum Zufahrts- und Abhol-Zeitfenster (= Slots). Sie berechtigt den Teilnehmer zur Nutzung der zugewiesenen Terminals für das Zubringen bzw. Abholen von Gästen für die Durchführung von Besichtigungen, Rundgängen etc.

4.2. Der Zufahrts-Voucher für den Parkplatz enthält einen QR-Code, GPS-Koordinaten des betreffenden Parkplatzes, die Adresse des betreffenden Parkplatzes sowie einen Benutzungshinweis in Textform. Er berechtigt den Teilnehmer zur Nutzung des ihm zugewiesenen Parkplatzes.

4.3. Der Teilnehmer bzw. dessen Busfahrer haben bei Zufahrt zum zugewiesenen Terminal die Zufahrtsberechtigung vorzuweisen und die Überprüfung erfolgt mittels Scan des QR-Codes durch die Kontrollorgane vor Ort. Ein Zufahren zu den Terminals außerhalb der zugewiesenen Slots (Zufahrts-Zeitfenster) infolge Verspätung ist möglich; zur Hintanhaltung von Störungen des laufenden Betriebes kann abhängig vom Auslastungsgrad eine Nachreihung vorgenommen werden.

Das Zufahren zum Terminal mit ungültiger bzw. nicht vorhandener Zufahrts-Berechtigung ist nicht gestattet und berechtigt die Kontrollorgane zu Amtshandlungen.

4.4. Der Teilnehmer bzw. dessen Busfahrer haben bei Zufahrt zum zugewiesenen Parkplatz den Zufahrts-Voucher vorzuweisen und in ein herkömmliches Parkticket umzutauschen. Entsprechend der erworbenen Berechtigung ist ein mehrmaliges Ein- und Ausfahren auf dem zugewiesenen Parkplatz möglich.

5. Preise und Eigentumsvorbehalt

5.1. Alle auf der Website www.salzburg.info/bus angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Waren im Eigentum der TSG.

6. Gewährleistung und Schadenersatz

6.1. Der Teilnehmer hat gemäß §377 UGB Mängel der erworbenen Produkte zu prüfen und allfällige Mängel umgehend anzuzeigen.

6.2. Die TSG haftet für Schäden nur, sofern die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangener Gewinn oder positive Vertragsverletzung ist jedenfalls ausgeschlossen

7. Datenschutz

7.1. Die TSG hat angemessene elektronische und administrative Maßnahmen gesetzt, um personenbezogene Daten zu schützen und einen unbefugten Zugriff oder eine unbefugte Offenlegung solcher Daten zu vermeiden.

7.2. Die TSG wird die ihr bekannt gegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur vereinbarten Leistungserbringung verwenden und diese nicht an Dritte weitergeben. Für die Bekanntgabe dieser personenbezogenen Daten gilt die Datenschutzerklärung.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht.

8.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungs-normen des internationalen Privatrechts als vereinbart.

8.3. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist das jeweils sachlich zuständige Gericht der Stadt Salzburg.