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Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 17.6.2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzu­gäng­lichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines von Wienfluss durchgeführten Accessibility Audits nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im März 2025.

TSG Tourismus Salzburg GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.salzburg.info/  und https://card-webshop.feratel.com/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar. Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA bzw. dem gleichwertigen Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Bei manchen Bildern fehlt das alt-Attribut. Manche dekorative Bilder werden vor assistierenden Technologien nicht versteckt. (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt)
  • Die Seiten haben nicht überall eine konsistente Überschriftenstruktur und Listen sind nicht immer korrekt ausgezeichnet. (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen)
  • Mehrere Texte und Bedienelemente (z.b. bei der Hotelbuchung, Filter, Text im Footer) haben einen nicht ausreichenden Kontrastwert. Auch Text, der auf Bildern platziert ist, ist nicht überall ausreichend kontrastreich. (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast – Minimum und 1.4.11 Nicht-Text Elemente Kontrast)
  • Die Nutzung der Seite bei 200% Zoom ist eingeschränkt. Es gibt kein repsonsive Design, weshalb horizontal gescrollt werden muss. Außerdem überlappen sich Inhalte und sind so schwerer erkennbar und lesbar. (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.4 Textgröße ändern)
  • Bei 400% Zoom werden manche Inhalte so stark von anderen Inhalten überlappt, dass sie nicht genutzt werden können. Außerdem werden manche Inhalte abgeschnitten und auf manchen Seiten ist horizontales Scrollen notwendig. (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.10 Umbruch der Inhalte)
  • Einige Elemente, wie zum Beispiel das mobile Menü, Bildergalerien und Filter bei der Unterkunftsuche sind nicht mit Tastatur bedienbar. Die Salzburg Card Online Bestellung ist ebenfalls nicht durchgängig mit Tastatur bedienbar. (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit)
  • Die Salzburg Card Online Bestellung hat keinen spezifischen Seitentitel und ist auf englisch beschriftet. (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.2 Seite mit Titel versehen)
  • An mehreren Stellen ist die Fokus-Reihenfolge nicht korrekt umgesetzt. Es werden z.B. Elemente mit Tastatur fokussiert, die nicht sichtbar sind. Bei modalen Fenstern, wie dem Cookie Banner, der Reisebuchung oder der geöffneten Galerieansicht bleibt der Fokus nicht im modalen Fenster, bis das Fenster wieder geschlossen ist. (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
  • Das Fokus-Styling ist bei den grünen und dunkelroten Buttons, im Kalenderwidget, der Salzburg Card Online Bestellung und bei manchen anderen Bedienelementen nicht ausreichend in allen Browsern. (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar)
  • Die Salzburg Card Online Bestellung hat keine Sprachauszeichnung. (WCAG-Erfolgskriterium 3.1.1 Sprache der Seite)
  • WAI ARIA Markup wird zum Teil nicht korrekt verwendet. Registerkarten sind nicht korrekt ausgezeichnet, das aria-expanded Attribut wird nicht korrekt eingesetzt. Bei einigen Formularfeldern fehlt eine zugängliche Beschriftung
  • Bei der Salzburg Card Online Bestellung sind nicht alle Formularfelder korrekt zugänglich beschriftet
  • Außerdem sind nicht alle Links und Buttons ausreichend beschriftet. Löschen, Schließen und Entfernen Buttons sind zum Teil auf englisch beschriftet. (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert)
  • Fehlermeldungen bei der Salzburg Card Online Bestellung werden nicht an Screenreader vermittelt (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.3 Statusmeldungen)

Wir sind bemüht, die Fehler bis Ende des Jahres 2025 auszubessern. Darüber hinaus wird bei der Umsetzung bereits WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA angestrebt.

b) Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung

  • PDFs von Printpublikationen können auf der Website heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Auch hier werden Inhalte präsentiert, die zusammengefasst auch auf der Website direkt vermittelt werden. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf Youtube.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheits­bestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.6.2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzu­gäng­lichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im März 2025. Überprüft wurden:

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an die folgende Kontaktadresse mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website www.salzburg.info". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt: webmaster@salzburg.info

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Barrierefreiheitserklärung für den TOSC5

Für das auf der Website integrierte TOSC5-Widget der Firma feratel media technologies AG liegt eine separate Barrierefreiheitserklärung, durchgeführt von Accessiway vom 3.6.2025 vor.

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